- Ein Krankenkassennachweis muss ermöglicht werden. Dafür müssen anstehende Zahlungen an die Krankenkassen abgegeben werden.
- Die Lohnsteueranmeldung des Unternehmens, gehört auch zu den Pflichten der Lohnbuchhaltung. Neben sonstigen rechtlichen Konsequenzen kann der Nettowert des Gehaltes nicht an die Mitarbeiter ausgegeben werden. Dies liegt daran, dass ohne die Anmeldung keine Quellenbesteuerung der Lohnsteuer gemacht werden kann und somit Steuern nicht automatisch vom Lohn abgezogen werden.
- Die notwendigen Daten für die Sozialversicherung müssen übermittelt werden. Dazu müssen Meldungen durchgeführt werden, welche die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung abdecken.
Hilfe bei der Lohnbuchhaltung
Bei jedem Unternehmen, egal welcher Größe, gibt es genug Punkte der Buchhaltung die sehr aufwendig sind – so auch die Lohnbuchhaltung. Da Sie zu den monatlichen Pflichten gehört, ist hier oft regelmäßige Unterstützung notwendig.
Unternehmen sind jeden Monat, gerade wenn sie die doppelte Variante durchführen müssen, schon sehr mit der Buchhaltung beschäftigt. Die Lohnbuchhaltung, bei der unsere Steuerkanzlei aus München Obermenzing Sie gerne unterstützt, ist somit oft eine zusätzliche Belastung, da es hier immer auf prompte Aktualisierungen ankommt.
Bei drei verschiedenen Vorkommnissen muss eine sofortige Meldung an das zuständige Amt erfolgen:
Adresse
Steuerkanzlei Elke Fingerle
Verdistraße 76
81247 München
Telefon/Fax
Telefon: 089-8112094
Telefax: 089-8117142
Für Rechnungen
rechnung@stb-fingerle.de