An die Entfernungspauschale denken

So langsam scheint Alles wieder ein wenig Fahrt aufzunehmen – ein guter Grund an die Entfernungspauschale zu denken.
Für einige wird sich das Berufsleben auch nachhaltig geändert haben, mehr werden aber wahrscheinlich weiterhin pendeln. Nicht jeder bekommt diese Kosten ersetzt (sei es nun Ticket oder Benzinkosten). Daher erinnern wir Sie wieder an Ihre Steuererklärung. Genauer gesagt: An die Entfernungspauschale, welche Sie dort angeben können.

Welche Voraussetzungen hat die Entfernungspauschale?

Wie sollte es anders sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit man seine Fahrkosten erfolgreich angeben kann.

  1. Sie benutzen ein Verkehrsmittel um zu Ihrer Arbeit zu kommen. Welches Sie benutzen, ist erst einmal egal. Ob nun das eigene Auto, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften oder das Fahrrad – all dies kann zählen.
  2. Wenn Sie Ihre Pauschale berechnen, dürfen Sie nicht die einfache Wegstrecke mit einbeziehen. Dies bedeutet, Sie nehmen den kürzesten Weg zu Ihrem Arbeitsplatz – und die Strecke nur einmal, nicht hin  und zurück.

Wieviel kann ich nun zurück erhalten?

Die Vorgaben, wie diese berechnet wird, sind eigentlich relativ klar und selbsterklärend:

Es werden 30 Cent Vergütung berechnet, pro vollen Entfernungskilometer den man zurücklegt. Auch wenn es z.b. 3,7 km bis zu Ihren Arbeitsplatz sind, zählen diese nur als 3 km. Außerdem muss man den kürzesten Weg zur Arbeit wählen, welcher zumutbar ist.

Als Nächstes braucht man die Arbeitstage eines Jahres. Arbeitet man z.b. 200 Tage im Jahr und fährt jeden Tag 28 km bis zum Arbeitsplatz, so stehen einem 1680€ im Jahr zu.

Diesen Betrag können Sie dann in Ihrer Steuererklärung angeben.

Wie aber auch immer, gibt es hier ein paar Dinge zu beachten. Nutzen Sie Fahrrad, Motorrad, öffentliche Verkehrsmittel oder eine Fahrgemeinschaft, so können Sie maximal einen Höchsbetrag von 4500€ geltend machen. Nur wenn Sie Ihr eigenes Auto nutzen, zählt diese Begrenzung nicht.

Wie weiter oben erwähnt, muss für das Auto eine geeignete, kurze Strecke gewählt werden. Es darf nur eine längere Alternative gewählt werden, wenn diese verkehrsgünstiger ist.

Muss man zu mehreren Standorten fahren, so gilt immer nur der “erste” Standort für die Berechnung.

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