Der Jahresabschluss steht für viele Unternehmen an. Ja wir wissen: dieses Jahr war so schon nicht einfach. Mit Kurzarbeit, Homeoffice und anderen Anpassungen, hatten es Unternehmen nicht sehr einfach.
Immerhin gibt es hier einen kleinen Lichtblick: Die Frist zur Offenlegung wurde als Erleichterung ein wenig verschoben. Dies betrifft Jahresabschlüsse die nach dem 21. März 2020 einlangen müssen. Hier gab es eine Verlängerung um 40 Tage – wenn man diese anfragt.
Die Pflicht zum Jahresabschluss
Viele Unternehmen sind zu einem jährlichen Abschlussbericht verpflichtet. Dieser muss aber nicht nur erstellt, sondern auch noch veröffentlicht werden. Nur unter wenigen Umständen kann ein solcher Bericht umgangen werden.
Wenn Ihr Unternehmen KEINE Genossenschaft, KG, Finanzdienstleister oder Handelsgesellschaft ist, ist dies eine Voraussetzung.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass keinen höheren Jahresumsatz von 600.000€ erwirtschaften und der Jahresgewinn keine 60.000€ übersteigt. Selbst dann müssen Sie immer noch eine Einnahmenüberschussrechnung durchführen. Diese ist aber weit weniger aufwendig, als der vorherige Bericht.
Den Jahresabschluss ernst nehmen
Sowohl die fristgerechte Anfertigung des Berichtes, als auch eine möglichst gute Durchführung ist Etwas, was Sie anstreben sollten. Kommt es zu Unstimmigkeiten hat man ganz schnell eine Betriebsprüfung im Haus.
Eine solche hält den eigentlichen Betrieb nicht nur auf, kann auch zu Strafzahlungen führen!
Der Inhalt des Abschlusses
Sie sollten somit sicher sein, gerne auch mit der Unterstützung unser Steuerkanzlei, dass alle Teile des Abschlusses korrekt durchgeführt wurden.
> Die verschiedenen Geschäftsabläufe müssen genau aufgeschlüsselt sein. Nur die Zahlen reichen dem Finanzamt selten aus.
> Die Schulden Ihres Unternehmens (Passiva) müssen dem Vermögen (Aktiva) vergleichend gegenüber gestellt werden.
> Welchen Erfolg konnte Ihr Unternehmen in diesem Geschäftsjahr verzeichnen? Muss man man von einem negativen Erfolg sprechen, weil die Aufwendungen höher als die Einnahmen waren? Dies spiegelt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung wieder.
> Auch der Lagebericht mit einer Abschätzung auf das nächste Jahr ist klar zu gestalten.
Sollten Sie hier zu Fragen haben oder Unterstützung wünschen, sind wir gerne für Sie da!