Ihre Einnahmenüberschussrechnung – München

Bisher von uns relativ wenig behandelt, werden wir uns in diesen Monat mit dem Jahresbericht für die eher kleineren Betriebe kümmern: Der Einnahmenüberschussrechnung  (EÜR).
Wie immer gibt es hier selbstverständlich einige Voraussetzungen zu erfüllen, damit man „nur“ diesen anfertigen muss. Denn wie schon angedeutet, ist die Einnahmenüberschussrechnung von geringerem Umfang als ein kompletter Jahresabschluss.
Diese Voraussetzungen sind:

  • Viel hängt davon ab, wieviel in einem Geschäftsjahr erwirtschaftet wird. Es darf kein höher Umsatz als 600.000€ erreicht werden. Dazu kommt noch, dass kein Gewinn von mehr als 60.000€ erwirtschaftet werden darf.
  • Eine weitere Voraussetzung beschäftigt sich mit der Kaufmannseigenschaft – diese darf man als Gewerbetreibender NICHT haben, damit man eine Einnahmenüberschussrechnung durchführen kann.
  • Zu guter Letzt: Auch Freiberufler bleiben von der Pflicht des Jahresabschlusses befreit. Die Begründung dafür ist relativ einfach: Sie haben meistens kein Gewerbe angemeldet und müssen somit auch keine Gewerbesteuer zahlen.

Was an dieser Stelle noch zu erwähnen ist: In bestimmten Fällen fällt selbst die Einnahmenüberschussrechnung aus und eine einfache Gewinnermittlung reicht komplett aus. Damit man diesen Status erreich, darf man nicht mehr als einen Umsatz von 17.500€ erwirtschaftet haben in einem Geschäftsjahr.

Woraus besteht die Einnahmenüberschussrechnung? 

Wie bei allen Dingen im Steuerbereich gilt auch bei der EÜR, dass wenn vorher man in der Buchhaltung geschlafen hat, der eigentliche Bericht umständlicher wird als normalerweise notwendig. Unsere Steuerkanzlei unterstützt Sie daher gerne auch vorher.
Aber kommen wir zu den eigentlichen Teilen einer Einnahmenüberschussrechnung:

  • Der Gewinn eines Unternehmens ist selbstverständlich Teil des Jahresberichtes. Dies erfolgt durch die Berechnung der Besteuerung des Geschäftsjahres.
  • Vorher müssen selbstverständlich noch andere Punkte aufgelistet werden. Dies ist unter anderem die Auflistung der Betriebseinnahmen des jeweiligen Geschäftsjahres – alle Rechnungen, welche an Kunden im Zuge dieses Jahres versendet wurden, sind hier drin enthalten.
  • Der dritte Teil beschäftigt sich mit den Ausgaben des Unternehmens. Alle Aufwände, dazu zählen z.B. Miete, Abnutzungskosten, Firmenwagen, müssen komplett im Bericht vorhanden sein.

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