Jahresende 2026: 10 steuerliche Fragen, die Unternehmer jetzt stellen sollten

Das vierte Quartal ist für viele Unternehmen die Zeit der letzten Aufträge, Weihnachtsfeiern und Jahresendspurt-Projekte. Steuerlich sollte das Jahresende allerdings ebenfalls auf der Agenda stehen. Denn einige Entscheidungen lassen sich nicht beliebig verschieben. Wer erst im Januar darüber nachdenkt, welche Maßnahmen im alten Jahr sinnvoll gewesen wären, hat möglicherweise bereits Gestaltungsspielraum verschenkt.

1. Wie hoch wird der Gewinn 2026 tatsächlich ausfallen?
Eine aktuelle Auswertung und eine realistische Gewinnprognose sind der Ausgangspunkt für die Jahresendplanung.

2. Sind geplante Investitionen noch in diesem Jahr sinnvoll?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Investitionen 2026 steuerlich besonders interessant sein. Der Gesetzgeber hat unter anderem eine befristete degressive AfA von bis zu 30 Prozent für bestimmte Investitionen eingeführt.

3. Gibt es geplante Anschaffungen für 2027?
Bei kleineren und mittleren Unternehmen kann ein Investitionsabzugsbetrag interessant sein. Damit lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten bereits vor der eigentlichen Investition gewinnmindernd berücksichtigen.

4. Sind die Steuervorauszahlungen noch passend?
Wer deutlich mehr oder weniger verdient als erwartet, sollte die Vorauszahlungen überprüfen lassen. Das kann die Liquiditätsplanung verbessern.

5. Welche Rechnungen sind noch offen?
Offene Kundenforderungen gehören auf den Prüfstand. Bei Forderungen, deren vollständiger Eingang zweifelhaft ist, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Wertberichtigungen relevant werden.

6. Welche Kosten gehören wirtschaftlich noch ins Jahr 2026?
Nicht jede Leistung, die erst später bezahlt oder abgerechnet wird, gehört automatisch ins nächste Geschäftsjahr. Gerade bei Jahresabschluss und Bilanzierung kommt es auf den jeweiligen Sachverhalt an. Rückstellungen können für bestimmte bestehende Verpflichtungen eine wichtige Rolle spielen.

7. Sind Weihnachtsgeschenke steuerlich korrekt geplant?
Bei Geschenken an Geschäftsfreunde ist insbesondere die 50-Euro-Freigrenze zu beachten. Auch Dokumentation und Empfängerzuordnung spielen eine Rolle.

8. Ist die Buchhaltung fit für die E-Rechnung?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. 2026 sollte deshalb spätestens geprüft werden, ob Empfang, Prüfung, Verarbeitung und Archivierung zuverlässig funktionieren.

9. Ist der Jahresabschluss gut vorbereitet?
Offene Posten, Anlagevermögen, Inventur und fehlende Belege sollten möglichst früh geklärt werden. Das spart Zeit und erleichtert die spätere Erstellung des Jahresabschlusses.

10. Welche Entscheidungen stehen 2027 an?
Steuerplanung endet nicht am 31. Dezember. Investitionen, Finanzierung, Personalentscheidungen oder Veränderungen der Unternehmensstruktur sollten möglichst frühzeitig betrachtet werden. Auch die steuerlichen Änderungen für 2026 zeigen, dass sich gesetzliche Rahmenbedingungen regelmäßig verändern.

Unser Tipp: Vereinbaren Sie rechtzeitig vor dem Jahreswechsel einen Steuer-Check. Gemeinsam lässt sich prüfen, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen tatsächlich sinnvoll sind – und welche Entscheidungen besser ins kommende Jahr verschoben werden sollten.

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