Geschenke sind ein bewährtes Mittel, um Anerkennung zu zeigen und Geschäftsbeziehungen zu pflegen. Doch wie lassen sich Geschenke an Mitarbeiter und Kunden steuerlich absetzen? Hier sind die wichtigsten Richtlinien:
Mitarbeitergeschenke
- Sachgeschenke sind bis 44 Euro monatlich steuerfrei und ebenfalls sozialversicherungsfrei.
- Zu persönlichen Anlässen, wie Geburtstagen oder Jubiläen, sind Geschenke bis 60 Euro steuerfrei.
- Geldgeschenke sind immer steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Kundengeschenke
- Präsente bis zu 35 Euro netto pro Jahr und Person können vollständig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
- Unternehmer ohne Vorsteuerabzug müssen die 35-Euro-Grenze brutto einhalten.
- Bei Überschreitung der Freigrenze können Sie die Geschenke pauschal versteuern (30 % zzgl. Zuschläge).
Was ist nicht absetzbar?
- Rabatte, Sponsoringleistungen und Gewinnspiele gelten nicht als Geschenke und sind nicht absetzbar.
Aufmerksamkeiten zählen extra
Snacks, Getränke oder kleinere Speisen bei Besprechungen gelten als Aufmerksamkeiten und sind steuerlich voll abziehbar – unabhängig vom Wert.
Vorsicht vor steuerlichen Fallstricken
Planen Sie Ihre Geschenke rechtzeitig und achten Sie darauf, die steuerlichen Grenzen einzuhalten. So sichern Sie sich nicht nur die Wertschätzung Ihrer Mitarbeiter und Kunden, sondern auch steuerliche Vorteile!