Steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen – Was muss beachtet werden?

Betriebsveranstaltungen, wie Betriebsausflüge oder Weihnachtsfeiern, sind steuerfrei, wenn sie im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen. Diese Veranstaltungen dürfen maximal zweimal jährlich stattfinden und die Kosten pro Teilnehmenden dürfen 110 Euro nicht überschreiten.

Bei Überschreitung dieser Grenze ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig. Die steuerfreien Zuwendungen umfassen Speisen, Getränke, Fahrt- und Übernachtungskosten, Geschenke sowie Kosten für den äußeren Rahmen, wie Raummiete und Eventmanagement.

Als Betriebsveranstaltungen zählen alle Anlässe mit gesellschaftlichem Charakter, an denen hauptsächlich Betriebsangehörige teilnehmen, inklusive deren Begleitpersonen. Die Organisation durch den Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalrat ist dabei unerheblich. Die Steuerbefreiung gilt auch für ehemalige Mitarbeitende, Praktikanten und Leiharbeitnehmer.

Üblich ist eine Betriebsveranstaltung, wenn sie nicht öfter als zweimal pro Jahr für den gleichen Kreis der Begünstigten stattfindet. Sollte es mehr Veranstaltungen geben, kann der Arbeitgeber wählen, welche davon als steuerpflichtig behandelt wird, sinnvollerweise die kostengünstigste.

Bei der Berechnung des 110-Euro-Freibetrags werden alle Aufwendungen gleichmäßig auf die Anwesenden verteilt. Bei Begleitpersonen wird der Anteil dem jeweiligen Mitarbeitenden zugerechnet, ohne dass ein zusätzlicher Freibetrag gewährt wird.

Wenn beispielsweise die Aufwendungen für eine Betriebsfeier 10.000 Euro betragen und 75 Mitarbeitende sowie 25 Begleitpersonen teilnehmen, verteilt sich der Betrag auf 100 Personen, wodurch der geldwerte Vorteil pro Person 100 Euro beträgt. Liegt der Vorteil unter 110 Euro, ist er steuerfrei; übersteigende Beträge sind zu versteuern.

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer betrieblichen Steuererklärung benötigen, steht Ihnen unsere Steuerkanzlei in München gerne zur Verfügung.

Adresse

Steuerkanzlei Elke Fingerle
Verdistraße 76
81247 München

Telefon/Fax

Telefon: 089-8112094

Telefax: 089-8117142