Welche Aufwendungen kann ich als außergewöhnliche Belastung geltend machen?

Außergewöhnliche Belastungen sind besondere Ausgaben, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig und unverschuldet entstehen. Diese Kosten können teilweise von der Steuer abgesetzt werden und mindern somit die Steuerlast. Es ist wichtig, die Voraussetzungen und die Abzugsfähigkeit dieser Belastungen zu verstehen, um sie in der privaten Steuererklärung korrekt anzugeben.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Das Einkommensteuergesetz definiert außergewöhnliche Belastungen als Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen entstehen. Diese Kosten müssen außergewöhnlich hoch sein und dürfen nicht im üblichen Rahmen der Lebensführung liegen. Typische Beispiele sind Krankheitskosten, Pflegekosten, Beerdigungskosten oder Aufwendungen für den Unterhalt bedürftiger Personen.

Allgemeine und besondere außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen werden in allgemeine und besondere außergewöhnliche Belastungen unterteilt. Zu den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen zählen beispielsweise:

  • Krankheitskosten: Arztkosten, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, sofern diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
  • Pflegekosten: Aufwendungen für die Pflege von Angehörigen oder eigene Pflegekosten, die nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind.
  • Beerdigungskosten: Kosten für eine angemessene Bestattung eines nahen Angehörigen.
  • Kosten durch Naturkatastrophen: Wiederbeschaffungskosten nach unverschuldeten Schäden durch Brand, Hochwasser oder Sturm.

Diese Kosten können jedoch erst abgezogen werden, wenn sie eine individuell zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Diese Eigenbelastung richtet sich nach dem Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder.

Zu den besonderen außergewöhnlichen Belastungen gehören:

  • Unterhaltskosten: Aufwendungen für den Unterhalt bedürftiger Personen, für die kein Kindergeldanspruch besteht.
  • Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung: Diese variieren je nach Grad der Behinderung.
  • Ausbildungsfreibetrag: Für die Berufsausbildung eines volljährigen Kindes, das auswärtig untergebracht ist.

Wie wird die zumutbare Belastung berechnet?

Die zumutbare Belastung wird anhand einer Staffelung des Gesamtbetrags der Einkünfte, des Familienstands und der Kinderzahl ermittelt. Der Teil der außergewöhnlichen Belastungen, der diese Grenze überschreitet, kann steuerlich geltend gemacht werden.

Beratung durch den Steuerberater

Da die Regeln komplex und die individuellen Umstände unterschiedlich sind, ist eine professionelle Beratung ratsam. Unsere Steuerkanzlei in München hilft Ihnen dabei, Ihre außergewöhnlichen Belastungen korrekt zu ermitteln und in Ihrer Steuererklärung optimal zu berücksichtigen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Steuerlast reduzieren.

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